§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
1) Zweck des Vereins ist:
- die Verwaltung des Grillplatzes.
- die Pflege und Instandhaltung des Grillplatzes
- Verwaltung der Anlage und des Inventars
- Vermietung, bzw. Bereitstellung der Anlage
- Bereitstellung der Anlage und des Inventars an den ortansässigen Jugendclub Strinz-Margarethä.
2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Verwaltung und Pflege des Grillplatzes.
3) Parteipolitische, gewerkschaftliche, konfessionelle und rassistische Bestrebungen sind ausgeschlossen. […]
